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Allgemeine Informationen zur Rechtsschutzversicherung
Warum eine Rechtsschutzversicherung?
Schon kleine Unaufmerksamkeiten oder Nachlässigkeiten können großen Schaden verursachen. Auch wenn man noch so gewissenhaft ist, hat man mal einen schlechten Tag, ist in Eile oder müde und abgespannt, oder man ist aus einem anderen Grund nicht richtig bei der Sache - schon ist es passiert:
Man muß mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen haften und zahlen - nicht selten ein ganzes Leben lang. Die Verpflichtung zum Schadenersatz geht sogar auf die Erben über.
Außerdem ist die Haftpflicht nicht einmal immer von einem Verschulden abhängig. Die Haftpflichtversicherung bietet Schutz gegen Schadenersatzansprüche, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben. Unter Haftpflicht versteht man die gesetzliche Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat, z. B. durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergeßlichkeit.
Die wichtigste Bestimmung über die Schadenersatzpflicht regelt § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
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Was leistet eine Rechtsschutzversicherung?
Die Privathaftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen frei (der Geschädigte hat keinen Direktanspruch an den Versicherer).
Der Versicherer leistet bei Schadensereignissen die den Tod, eine Verletzung oder eine sonstige Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) zur Folge hat. Desweiteren leistet der Versicherer auch bei Schadensereignissen die die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat, sowie bei Vermögensschäden die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.
Hierzu übernimmt Sie folgende Aufgaben:
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Was leistet eine Rechtsschutzversicherung nicht?
Eine Haftpflichtversicherung, die für alle Schadensereignisse aufkommt, gibt es nicht !
IIn jeder Haftpflichtversicherung gibt es deshalb sogenannte Ausschlüsse.
Nicht versichert sind zum Beispiel:
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Versichert ist der Versicherungsnehmer als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens, zum Beispiel
sofern sie vom Versicherungsnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden Als mitversichert gelten auch:
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Wann besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, daß der sogenannte Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden.
Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer.
Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.
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Was ist im Schadensfall zu beachten?
Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen.
Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.
Die Umstände die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten.
Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.
Kommt es zu einem Prozeß über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozeßführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.
Tip:
IIm Schadensfalle sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherungs-vermittler/-vertreter in Verbindung setzen.
Er ist Ihnen in der Regel bei der gesamten Schadensabwicklung behilflich
Sollten Sie Ihren Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben, der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.
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