zu Favoriten hinzufügen


    

                            



Nürnberger Strasse

 

Kontakt herstellen
  

anrufen  +49 (0) 911 960609-30

anrufen  Rückrufwunsch (kostenlos)

e-mail  E-Mail Anfrage


Diese Seite weiterempfehlen

 


LiveZilla Live Help

 

Tipps & Hilfen

Privathaftpflicht Informationen
per Mail anfordern


Schadenformular herunterladen

 

 

 

Newsletteranmeldung/
-abmeldung

Twitter
Folgen Sie uns bei Twitter


 

Ihre Empfehlung ist uns etwas wert!

Kunden können durch unser "Kunde wirbt Kunde Programm" wertvolle Reiseschecks mitnehmen

 

 



 

Allgemeine Informationen zur Wohngebäudeversicherung

 

 Warum eine Wohngebäudeversicherung?

Grundsätzlich benötigt jeder Hausbesitzer eine Wohngebäude- Versicherung.

Das eigene Heim ist in der Regel der teuerste Kauf des Lebens. Daher ist es selbstverständlich, sich gegen Gefahren die den "eigenen vier Wänden" drohen können, abzusichern.

Bei finanzierten Gebäuden wird meistens von Seiten der Bank aus eine Gebäudeversicherung für den Schutz des Hauses verlangt.

Laut Schadensstatistiken der Versicherer sind jedes Jahr ca. ein Sechstel der Gebäude von Schäden betroffen.

Die Wohngebäudeversicherung gehört daher zu den gängigsten Versicherungsarten für Hausbesitzer.

Bis zum 01.07.1994 bestand in einigen Bundesländern sogar gesetzliche Pflicht (zumeist als Feuerversicherung und mit Zwang bei einem Monopolversicherer) zum Abschluß einer Wohngebäude- Versicherung.

Heute dagegen haben alle Hausbesitzer die freie Wahl. Sie entscheiden, ob und in welchem Umfang und bei welchem Versicherer sie ihr Haus versichern wollen.

 

Privathaftpflicht jetzt berechnen und beantragen nach oben

 

Was leistet eine Wohngebäudeversicherung?

Versichert sind grundsätzlich die im Versicherungvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Zubehör, das der Instandhaltung oder der Nutzung zu Wohnzwecken dient gilt ebenfalls als mitversichert.

Weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstückbestandteile auf dem Versicherungsgrundstück sind in der Regel nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.

Versichert sind infolge eines Versicherungsfalle auch die notwendigen Kosten

Die Verbundene Wohngebäudeversicherung umfaßt Schäden durch:

 

Haftpflichtarife vergleichen nach oben

 

Was leistet eine Wohngebäudeversicherung nicht?

Nicht versichert sind unter anderem

 

Privathaftpflicht jetzt berechnen und beantragen nach oben

 

Wer ist versichert?

Versichert sind grundsätzlich die im Versicherungvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Zubehör, das der Instandhaltung oder der Nutzung zu Wohnzwecken dient gilt ebenfalls als mitversichert.

Weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstückbestandteile auf dem Versicherungsgrundstück sind in der Regel nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.

Versichert sind infolge eines Versicherungsfalle auch die notwendigen Kosten

Die Verbundene Wohngebäudeversicherung umfaßt Schäden durch:

 

 

Haftpflichtarife vergleichen nach oben

 

Wann besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, daß der sogenannte Erst-Beitrag (bei der Bauherrenhaftpflicht handelt es sich um einen Einmalbeitrag für die gesamte Dauer) nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird.

Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Diese beträgt normalerweise 2 Jahre.

 

Haftpflichtarife vergleichen nach oben

 

Was ist im Schadensfall zu beachten?

Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen.

Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.

Die Umstände die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennnen oder Zahlungen zu leisten.

Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.

Kommt es zu einem Prozeß über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozeßführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.

Tip:

Im Schadensfalle sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherungsvermittler/ -vertreter in Verbindung setzen.

Er ist Ihnen in der Regel bei der gesamten Schadensabwicklung behilflich.

Sollten Sie Ihren Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.

 

Privathaftpflicht jetzt berechnen und beantragen nach oben