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Bauherrenhaftpflicht

Wenn auf einer Baustelle Dritte zu Schaden kommen, tragen Sie als Bauherr die Verantwortung. Schnell können Sie auch ungeahnt zur Verantwortung gezogen werden: Passiert zum Beispiel einem Bekannten bei der Besichtigung der Baustelle ein Unfall, haftet der Bauherr. Auch trägt er die Verantwortung, wenn die Baustelle unbefugt betreten wird - beispielsweise durch Kinder - und diese durch mangelhafte Sicherung der Baustelle zu Schaden kommen.

Mit der Bauherren-Haftpflichtversicherung können Sie sich als Bauherr, als Besitzer eines zu bebauenden Grundstücks oder zu errichtenden Gebäudes in der Bauphase gegen Schadensersatzansprüche Dritter versichern

Pfeil Online Versicherungsvergleich Bauherrenhaftpflichtversicherung

Hinweis: Eine „gute“ Privathaftpflicht-Versicherung beinhaltet bereits eine prämienfreie Bauherren-Haftpflichtversicherung bis zu einer Bausumme von z.B. 100.000 € - Bei größeren Bauvorhaben sollten Sie jedoch zusätzlich eine Haftpflichtversiherung abschliessen.

Mit unserer Top-Deckung sind Sie umfassend und preiswert versichert!
 Mit unserer Top-Deckung sind Sie umfassend und preiswert versichert!

Haftpflicht für Bauherren
  • Deckungssumme 10 Mio
  • Kein Selbstbehalt
  • ausumme bis € 500.000.-
  • Die Prämie gilt für die gesamte Bauzeit (max. 3 Jahre)
 
Prämie € 191,59
(inkl. Steuer)


Einmalbeitrag für das gesamte Bauprojekt

 

PfeilDie Versicherungsleistungen im Überblick        Antrag (PDF)
  • Die Bauherrenhaftpflichtversicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr für Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabungsarbeiten. Mitversichert ist dabei auch das Haus- und Grundbesitzer-Risiko für das zu bebauende Grundstück.

  • Die Versicherung endet mit der Beendigung der Bauarbeiten, spätestens drei Jahre nach Vertragsbeginn. Sind die Bauarbeiten in dieser Zeit nicht abgeschlossen, so ist eine Verlängerung des Versicherungsschutzes zu beantragen

  • Beachten Sie bitte, dass mit Beendigung der Haftpflichtversicherung für Bauherren auch die mitversicherte Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer erlischt und ggf. ein Anschlussvertrag erforderlich wird

  • Die Beiträge sind „Einmalbeiträge“ und gelten je Bauvorhaben. Die Beiträge richten sich nach der Höhe der tatsächlichen Baukosten